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Typische Berufskleidung

Typische Berufskleidung

Berufskleidung erfüllt spezifische Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Hygiene und Komfort, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden

In Branchen wie der Lebensmittelindustrie, dem Gesundheitswesen und der Automobilindustrie sind spezielle Schutzkleidungen entscheidend, um Arbeitsunfälle zu minimieren. Umweltbewusste Unternehmen setzen auf nachhaltige Berufskleidung, die aus umweltfreundlichen Materialien hergestellt und ressourcenschonend gewartet wird. Eine ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Berufskleidung sorgt für die Langlebigkeit der Kleidungsstücke und reduziert den Bedarf an Ersatzbeschaffungen.

Berufskleidung: Praktisch und Ansprechend

Kleider machen Leute

In der Arbeitswelt spielt die Kleidung oft eine größere Rolle als im Privatleben. Während sich Privatpersonen leger kleiden können, gelten für Mitarbeiter oft bestimmte Mindestansprüche in Bezug auf ihr Erscheinungsbild. Der Spruch: „Kleider machen Leute“ trifft auch hier zu. Viele Berufe haben eine eigene Berufskleidung. Beispiele hierfür sind der Arzt mit seinem weißen Kittel, der Schornsteinfeger, der Koch, der Jurist im Gerichtssaal oder ein Mitarbeiter der Security, ganz zu schweigen von den Uniformen der Sicherheitsorgane. Auch Servicekräfte in Restaurants oder Hotels haben oft einen firmenspezifischen Auftritt. Dabei dient nicht jede dieser Kleidungen dem Gesundheitsschutz. Einige sind einfach traditionell.

Typische Berufskleidung

Aufwendungen für typische Berufskleidung, auch als Arbeitskleidung bezeichnet, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EstG als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich abziehbar. Es muss also unterschieden werden, ob es sich um typische Berufskleidung bzw. Arbeitskleidung oder "normale bürgerliche Kleidung" handelt. Welche Kleidungsstücke zur "typischen Berufskleidung" gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EstG zählen, ist im Gesetz nicht genau angegeben.

Aber entsprechend der gängigen Rechtsprechung des BFH[1] umfasst “typische Berufskleidung” lediglich Kleidungsstücke

  • die nach ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Eigenart des Berufs nötig sind.

  • Weiterhin auch Kleidungsstücke, bei denen die berufliche Verwendungsbestimmung bereits aus ihrer Beschaffenheit entweder

    - durch ihre Unterscheidungsfunktion (z.B. Uniformen)

    - oder durch dauerhaft angebrachte Firmenlogos) oder durch ihre

    - Schutzfunktion (Schutzkleidung, Schutzanzüge, Arbeitsschuhe)

    folgt

Die Qualifizierung eines Kleidungsstücks

Ein Kleidungsstück gilt nicht als typische Berufskleidung, wenn seine Nutzung objektiv als normale bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen betrachtet wird.

Arbeitsschutzkleidungsvorgaben sind verbindlich.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Dauer, für die die vorgeschriebene Kleidung getragen werden muss - besonders in Bezug auf die Kosten. Dies ist im Interesse desjenigen zu sehen, der die Kleidung bereitgestellt hat. Es wäre nicht im Interesse dieses Anbieters, wenn ein Maler zum Beispiel in seiner Freizeit die Arbeitskleidung tragen würde, während er die Wohnung des Nachbarn streicht.

Es gibt verschiedene Kategorien: Zum einen gibt es die Berufskleidung oder Dienstkleidung und zum anderen die Arbeitsschutzkleidung. Die Berufskleidung soll praktisch sein und ein bestimmtes, oft auch einheitliches Erscheinungsbild vermitteln. Schutzkleidung hingegen dient vor allem dem Arbeitsschutz und ist absolut notwendig.

Mitarbeiter können oft nicht selbst entscheiden, was sie bei der Arbeit tragen. Arbeitgeber dürfen aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen vorgeben, dass Arbeitskleidung getragen wird.

Die Berufskleidung dient dazu, für ein positives und einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens zu sorgen. Der allseits bekannte „Blaumann“ zum Beispiel schützt die private Kleidung. Er ist strapazierfähig und leicht zu reinigen. Bei Arbeitskleidung stehen nicht modische Aspekte im Vordergrund, sondern die Funktionalität. Insbesondere bei gefährlichen Arbeiten oder unter potenziell gesundheitsschädlichen Bedingungen müssen Arbeitnehmer angemessen geschützt sein.

Kosten für den Erwerb und laufende Kosten

Die Frage der Kostentragung ist zentral. Es gilt das Prinzip: „Wer bestellt, bezahlt!“ Der Unternehmer ist immer derjenige, der bestellt. Entweder weil es eine gesetzliche Pflicht gibt, wie bei der Arbeitsschutzbekleidung, oder weil er ein bestimmtes Firmenimage vermitteln möchte. Daher muss er die Kleidung nicht nur bestellen, sondern auch bezahlen. Neben den Anschaffungskosten fallen weitere laufende Kosten an, vor allem für Erhaltung und Reinigung der Kleidung. In der Regel übernimmt der Unternehmer auch diese Kosten. Natürlich gibt es Situationen, in denen Wünsche und Grenzen zwischen beruflichem und privatem Gebrauch geklärt werden müssen. Dies muss dann individuell geregelt werden.

Im Allgemeinen geht es also um die folgenden Kosten für:

  • Anschaffung

  • Instandhaltung einschließlich Ersatz bei Verschleiß

  • in besonderen Fällen Maß- und Änderungsschneiderei

  • und bei Hygienetextilien, wie beispielsweise bei Stoffhandtüchern, um den Erwerb, die Reinigung und den Austausch

  • sowie die Lagerung.

Welche Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben im Betrieb existieren, ist der jeweiligen Generik geschuldet. Eine gute Lösung könnte die folgende sein:

Die Gesamtverantwortung für das Thema Kleidung und Wäscherei sollte das Facility Management haben. Schließlich handelt es sich hier nach DIN EN 15221 um ein Facility Produkt. In Kooperation mit anderen betrieblichen Bereichen sollten die weiteren Ein

  • die Anschaffung durch den Einkauf

  • die Instandhaltung sollte dem Produkt Instandhaltung zugeschlagen werden, die ja zum FM gehört

  • Maß- und Änderungsschneiderei sollte am besten der Bereich verantworten, in welchem diese besondere Maßkleidung getragen wird. So gibt es im Theater beispielsweise eine gesonderte Schneiderei für so etwas.

  • Die Hygienetextilien könnten beispielsweise dem Bereich Gebäudereinigung bezüglich ihrer Reinigung und des Austausches zugewiesen werden. Die Beschaffung würde auch durch den Einkauf erfolgen,

  • und die Lagerung selbstverständlich in einem Unterbereich des Zentrallagers.

Das Unternehmen betreibt eine eigene Wäscherei, was heutzutage selten vorkommt. In diesem Fall würden alle oben genannten Aufgaben dem Bereich Wäscherei zugeordnet. Dabei wird deutlich, dass die Reinigung der Arbeitsbekleidung und anderer Textilien entweder ein Element der Instandhaltung oder der Hygiene ist. Folglich würde die Wäscherei dieser Textilien zum Bereich Instandhaltung gehören.

Wie erwähnt, hängt die sinnvolle Zuordnung von der betrieblichen Struktur und der Definition der Facility Produkte ab.

Der Schwerpunkt dieses Punktes aus der DIN EN 15221 liegt vor allem auf den Kosten. Es ist wichtig, dass die Kosten für die Arbeitskleidung separat erfasst werden und für Planungen und Auswertungen bereitstehen. Ein CAFM-System bietet sich hierfür als optimale Lösung an.

Die Beschaffung der Berufskleidung

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich für die Beschaffung der Berufskleidung verantwortlich. Bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung muss der Arbeitgeber diese bereitstellen oder die Kosten für die Anschaffung tragen. Wenn der Arbeitgeber Kleidung in bestimmter Farbe, Material und Aussehen verlangt, handelt es sich um Dienstkleidung. In der Regel stellt der Arbeitgeber diese Kleidung kostenlos zur Verfügung.

Neben der Beschaffung der Dienst- oder Schutzkleidung gibt es weitere Kosten. Dazu gehört die Instandhaltung dieser Kleidung oder Ausrüstung. Ein großer Teil dieser Kosten entfällt auf die Reinigung, die in der Regel von einer professionellen Wäscherei durchgeführt wird. Auch bestimmte Ausrüstungsteile müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Als Beispiele mögen die folgenden bezüglich der Instandhaltung und Entsorgung von PSA dienen:

Gemäß PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV muss der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung sicherstellen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem insgesamt (auch hygienisch) einwandfreien Zustand befinden.

Was?

Lagerung

Aufbewahrung

Überprüfung

Auffangsystem gegen Absturz von Gerüsten, Leitern, fahrbaren Arbeitsbühnen und Arbeitsplätzen bei mehr, als 2 m Arbeitshöhe

freihängend an einem Ort, wo das Sicherheitsgeschirr nicht UV-Strahlung ausgesetzt ist (z.B. auf Kleiderbügel hängend)

nur an einem Ort, an welchen das Geschirr nicht schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist, z.B. durch aggressive Stoffe, Säuren und Laugen, Lötwasser, Öle, Putzmittel, Funkenflug, höhere Temperaturen bei Textilfasern (> 600 C) bzw. niedrigen Temperaturen bei Kunststofffasern (< -100 C)

nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr durch eine befähigte Person überprüfen lassen

Was?

Eigenschaften und Anwendung

Überprüfung

Schutzhandschuhe

Einsatz bei Tätigkeiten mit chemischen Gefährdungen durch Lösungsmittel
Chemische Beständigkeit: Ausführung: Mittelschwer; mit Velourisierung, AQL 0,65; rot;
Polychloropren mit Naturlatex-Innenschicht;
Schichtstärke: 0,6 mm;
Länge: 300 mm;

DIN EN 420, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

Angesichts der Vielfalt der Berufskleidung können wir nur ein idealtypisches Beispiel anführen. Dies zeigt bereits, dass sich hier erhebliche Kosten verbergen, die im Laufe der normativen Nutzungsdauer dieser Bekleidung zusätzlich zu den Anschaffungskosten anfallen. Am Ende der Nutzung steht zudem die fachgerechte Entsorgung.

Lagerung für Bekleidung und Textilien

Also kommt es auch auf die fachgerechte Lagerung bzw. Aufbewahrung an. Sofern es keine speziellen Vorschriften bzw. Regelungen gibt, ist es dem Unternehmen überlassen, wie es Lagerung und Aufbewahrung handhabt.

Die folgende Tabelle zeigt einige grundsätzlich zu beachtende Regelungen

Was

Wie

ausschließlich personenbezogenen Nutzung

So soll verhindert werden, dass z. B: ein Virus von einer Person auf eine andere übertragen werden kann, falls die Berufskleidung von mehreren Personen getragen wird, ohne dass sie zwischendurch professionell gewaschen wurde.

Hygienische Aufbereitung

Hygienische Aufbereitung der Berufskleidung entsprechend der jeweils geltenden Zertifikate bzw. Vorgaben. Dafür muss auch sichergestellt werden, dass die angeschaffte Berufskleidung entsprechend gewaschen wird, also auch z.B. die Vorgaben hinsichtlich der vom Hersteller angegebenen maximalen Waschtemperatur erfüllt werden kann.

Regelmäßiger Austausch

Regelmäßiger Austausch der getragenen gegen frisch gepflegte Berufskleidung. Der Wechselrhythmus orientiert sich dabei am Einsatzgebiet und dem jeweiligen Grad der Beanspruchung. Jedem Mitarbeiter sollte stets eine hygienisch aufbereitete Garnitur seiner Arbeitskleidung zum Wechsel zur Verfügung stehen.

Konsequente Trennung

Konsequente Trennung von getragener und frischer Berufskleidung. Hierfür sollten Systeme wie z.B. Spinde zur Verfügung stehen, die die räumliche Trennung der Kleidung ermöglichen. Mitarbeiter sollten auch die Möglichkeit haben, ihre Kleidung im Betrieb zu wechseln, um eventuelle Keime nicht mit nach Hause bzw. in den Betrieb zu tragen.

Textilien

Die DIN EN 15221 nennt in diesem FM-Produkt den Begriff Textilien. Was versteht man darunter? Der Begriff Textilien beinhaltet textile Rohstoffe wie Naturfasern und Chemiefasern sowie nichttextile Rohstoffe, die durch verschiedene Verfahren zu linien-, flächenförmigen und räumlichen Gebilden verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang bezeichnet Textilien also solche Materialien.

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um die daraus hergestellten

  • linienförmigen textilen Gebilde wie Garne, Zwirne und Seile,

  • die flächenförmigen textilen Gebilde wie Gewebe, Gewirke, Gestricke, Geflechte, Nähgewirke, Vliesstoffe und Filze

  • und die räumlichen textilen Gebilde (Körpergebilde) wie textile Schläuche, Strümpfe

  • oder textile Halbzeuge für verstärkte Kunststoffbauteile.

Im Sinne dieses speziellen Themas „Arbeitskleidung und Textilien“ sollten wir wohl unter dem Begriff Textilien Fabrikate verstehen, die unter Verwendung der vorher genannten Erzeugnisse durch Konfektionieren, Aufmachen und/oder andere Arbeitsgänge als Fertigprodukte an den Endverbraucher gelangen.

Dies können im Rahmen des Facility Management solche Textilien sein, wie beispielsweise:

  • Hygienetextilien im Krankenhaus für die Pflege, aber auch aus dem Hotelgewerbe

  • Dekorationstextilien, wie beispielsweise Tischdecken, Gardinen und Vorhänge.

  • u.a.m.

In allen Fällen sind bei der Verwendung Reinigung und Hygiene entscheidende Dinge. Diese sind in erster Linie Sache der Wäscherei, des Transportes und der Lagerung einschließlich Ausgabe.

Textilien mit Firmenlogo gestalten (Workwear)

Ein bedeutender visueller Aspekt der Berufskleidung kann der Gedanke der Zusammengehörigkeit sein. Wenn dies gewünscht ist (und warum sollte es nicht?), kann die Berufskleidung durch das Anbringen von Zeichen zusätzlich aufgewertet werden. Hierfür werden in der Regel die Logos der Unternehmen verwendet. Allerdings ist dabei zu beachten, welches Logo es ist. Ein Sicherheitsunternehmen sollte beispielsweise nicht das Logo seines Auftraggebers tragen, sondern sein eigenes. Die Zugehörigkeit zum Auftraggeber könnte stattdessen beispielsweise mit dem Zusatz: "Im Auftrag von..." dargestellt werden.

Um Unternehmenslogos auf die ausgewählte Berufsbekleidung zu bringen, gibt es moderne Verfahren mit langer Haltbarkeit, wie z.B.

  • ein Webemblem,

  • ein Stickabzeichen

  • und die Direkteinstickung.

Zusätzlich zur Corporate Identity können auch Signale auf die Arbeitskleidung aufgebracht werden, wie zum Beispiel reflektierende Streifen. Die Reinigung der Arbeits- bzw. Berufskleidung ist ein entscheidendes Merkmal, das in diesem Zusammenhang besonders berücksichtigt werden muss. Die DIN EN 15221 würdigt diesen direkten Zusammenhang, indem die "Wäscherei" {2241} als ein Unterprodukt von "Arbeitskleidung und sonstige Textilien" {2240} benannt wird.