Die Bereitstellung, Pflege und Verwaltung von Berufswäsche ist ein wichtiger Bestandteil des Facility Managements (FM), der sowohl rechtliche als auch organisatorische Anforderungen erfüllt. Dies betrifft viele Branchen und Berufe, wo Berufskleidung nicht nur den Anforderungen an Funktionalität und Schutz, sondern auch gesetzlichen und hygienischen Standards genügen muss. Berufswäsche umfasst Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Hygienekleidung. Die Prozesse um die Berufswäsche – von der Beschaffung bis zur Pflege – haben oft Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden, weshalb die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) essenziell ist. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist dabei entscheidend, um sicherzustellen, dass Berufskleidung nicht nur funktional und sicher, sondern auch sozialverträglich und nachhaltig bereitgestellt wird. Klare Betriebsvereinbarungen, transparente Prozesse und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Dienstleistern tragen dazu bei, die Interessen der Mitarbeitenden und die betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Schutz und Sicherheit: Berufskleidung schützt Mitarbeitende vor arbeitsbedingten Gefahren, wie Chemikalien, Hitze oder mechanischen Einwirkungen.
Hygiene: Einhaltung hygienischer Standards, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder der Lebensmittelproduktion.
Repräsentation: Einheitliche Berufskleidung trägt zur Außenwirkung des Unternehmens bei.
Gesetzliche Vorgaben: Erfüllung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und anderer relevanter Regelwerke.
Typische Prozesse
Beschaffung: Auswahl und Einkauf geeigneter Berufskleidung.
Ausgabe und Rückgabe: Organisation von Wäscheausgabe- und Rückgabesystemen, häufig automatisiert (z. B. über Wäschespinde oder -automaten).
Pflege und Reinigung: Nutzung interner Wäschereien oder externer Dienstleister zur hygienischen Aufbereitung.
Bestandsmanagement: Überwachung der Verfügbarkeit von Berufskleidung und Nachbeschaffung bei Bedarf.
Entsorgung und Recycling: Umweltgerechte Entsorgung oder Wiederverwendung von abgenutzter Kleidung.
Relevante Paragraphen im BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Bereitstellung und Pflege von Berufskleidung.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Hygiene.
§ 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung von Einrichtungen und Prozessen, z. B. bei der Einführung automatisierter Wäscheausgabesysteme.
§ 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen erheblich beeinflussen, z. B. durch die Umstellung auf externe Dienstleister.
Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Regelungen zur Bereitstellung, Nutzung und Pflege persönlicher Schutzausrüstung.
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Anforderungen an Hygienemaßnahmen, insbesondere in medizinischen und lebensmittelverarbeitenden Bereichen.
Datenschutzrechtliche Anforderungen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung automatisierter Systeme wie RFID-Tracking zur Nachverfolgung von Berufskleidung.
Auswahl der Berufskleidung
Relevanz: Die Auswahl der Berufskleidung beeinflusst den Schutz und Komfort der Mitarbeitenden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Auswahl.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert ergonomische Kleidung, die den Anforderungen der jeweiligen Arbeitsplätze entspricht.
Ausgabe und Rückgabe
Relevanz: Automatisierte Systeme wie Wäschespinde oder RFID-Tracking können die Arbeitsabläufe beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt für eine benutzerfreundliche Gestaltung solcher Systeme.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Mitarbeitende ohne Zusatzkosten Zugang zu ausreichender Kleidung haben.
Reinigung und Pflege
Relevanz: Die hygienische Aufbereitung von Berufskleidung ist in vielen Branchen vorgeschrieben.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht die Qualität der Reinigung, insbesondere bei der Nutzung externer Dienstleister.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Qualitätskontrollen bei externen Wäschereien.
Kostenübernahme
Relevanz: Die Frage, ob der Arbeitgeber oder die Mitarbeitenden die Kosten für Berufskleidung und deren Pflege tragen, ist häufig strittig.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darauf hinwirken, dass die Kosten vollständig vom Arbeitgeber getragen werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass die Reinigungskosten vollständig übernommen werden.
Nachhaltigkeit
Relevanz: Der Lebenszyklus von Berufskleidung sollte umweltgerecht gestaltet werden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat fordert nachhaltige Materialien und Recyclinglösungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung recycelbarer Berufskleidung.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Bereitstellung und Pflege:Regelungen zur Anzahl und Verfügbarkeit der Berufskleidung sowie zur hygienischen Aufbereitung.
Kostenübernahme:Festlegung, dass der Arbeitgeber alle Kosten für die Beschaffung und Pflege trägt.
Technische Systeme:Vorgaben zur Nutzung von automatisierten Systemen wie Wäscheausgabesystemen und RFID-Tracking.
Nachhaltigkeit:Integration von umweltfreundlichen Materialien und Recyclingprozessen.
Mängelmanagement:Prozesse zur Meldung und Behebung von Mängeln an Berufskleidung.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.
Effizienz: Optimierung der Prozesse durch standardisierte Abläufe.
Mitarbeiterschutz: Vermeidung von Kostenbelastungen und Sicherstellung von Hygiene und Sicherheit.
Akzeptanz neuer Systeme
Herausforderung: Mitarbeitende könnten skeptisch gegenüber automatisierten Wäschespinden oder Tracking-Systemen sein.
Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und transparente Kommunikation zur Nutzung.
Qualität der Reinigung
Herausforderung: Externe Dienstleister könnten nicht die geforderte Qualität erbringen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt regelmäßige Qualitätsprüfungen und Audits durch.
Kostenverteilung
Herausforderung: Arbeitgeber könnten versuchen, Kosten auf die Mitarbeitenden abzuwälzen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass alle Kosten vom Unternehmen getragen werden.