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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Wäscherversorgung: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Berufskleidung / Textilien » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wäscheversorgung im Facility Management

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wäscheversorgung im Facility Management

Die Wäscheversorgung im Facility Management (FM) umfasst die Beschaffung, Lagerung, Ausgabe, Rücknahme und ggf. die internen Transporte bzw. Koordination mit externen Wäschereien. Ob es sich um Dienstkleidung, Berufswäsche, Bettwäsche oder andere Textilien handelt – in vielen Betrieben (z. B. Krankenhäuser, Hotels, Industrie) trägt das Wäschemanagement erheblich zur Hygiene, Arbeitssicherheit und Zufriedenheit der Beschäftigten bei. Eine Gefährdungsbeurteilung für die Wäscheversorgung im Facility Management ist erforderlich, um die vielfältigen ergonomischen, hygienischen und mechanischen Risiken zu beherrschen. Typische Gefahren sind heben/Tragen schwerer Wäschesäcke, Infektionsrisiko bei kontaminierter Wäsche, Quetschgefahr an Wäscheautomaten, Rutschgefahr durch Nässe, Zeitdruck bei Stoßzeiten. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und BetrSichV klärt, welche technischen, organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen (z. B. ergonomische Hilfsmittel, Einbahnstraßenprinzip, PSA, Fremdfirmenabsprachen) zu treffen sind, um Unfälle, Infektionen und Fehler zu vermeiden. So wird eine sichere, effiziente und hygienisch einwandfreie Wäschelogistik gewährleistet.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu beurteilen. Dies schließt die Wäscheversorgung ein, da hier manuelle Handhabungen, Hygieneanforderungen und organisatorische Prozesse involviert sind.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Wenn im Zuge der Wäscheversorgung Maschinen (z. B. Wäscheausgabeautomaten, Förderanlagen) eingesetzt werden, sind diese Arbeitsmittel nach BetrSichV auf Sicherheit zu prüfen und zu betreiben.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verlangt eine systematische Ermittlung aller Gefährdungen.

  • In manchen Branchen (z. B. Gesundheitswesen) können zudem branchenspezifische Regeln zur Infektionsprävention greifen.

Verordnungen / Richtlinien zu Hygiene

  • z. B. für Krankenhäuser (KRINKO-Empfehlungen, RKI-Richtlinien), in Lebensmittelbereichen (Lebensmittelhygiene-Verordnung), können besondere Wasch- und Handhabungsvorschriften existieren.

  • Externe Wäschereien unterliegen ggf. DIN EN 14065 (Biokontamination in Wäscherei-Prozessen).

Fazit

Die Wäscheversorgung ist ein Teil der betrieblichen Logistik und unterliegt Arbeitsschutzvorschriften. Eine GBU klärt hygienische, ergonomische, technische und organisatorische Risiken.

Manuelle Handhabung von (großen) Wäschemengen

  • Ergonomische Belastung (Heben, Tragen, Schieben schwerer Container, Sackware). Falsche Körperhaltung führt zu Rückenschmerzen oder Verletzungen.

Infektionsgefahr durch kontaminierte Berufskleidung

  • Besonders in Branchen wie Gesundheitswesen oder Lebensmittel: Gebrauchte Wäsche kann mit Mikroorganismen, Blut, biologisch gefährlichen Substanzen verunreinigt sein.

Automatisierte Wäscheausgabe- / Rückgabeautomaten

  • Mechanische Gefahren (Einklemm- oder Quetschstellen), elektrische Risiken, Absturz beim Befüllen in Deckennähe.

  • Unsachgemäße Bedienung, Störungen, Instandhaltungsarbeiten.

Schnittstelle mit externen Dienstleistern

  • Abholung und Lieferung durch externe Wäscherei. Mangelnde Abstimmung führt zu Sicherheitsmängeln im betriebsinternen Verkehr, Zeitdruck etc.

Organisation und Zeitdruck

  • Stoßzeiten beim Schichtbeginn, Stress bei hohem Bedarf. Gefahr von Unfällen oder Fehlern bei Hektik.

Ergonomische Belastungen

  • Häufiges Heben/Tragen von Wäschesäcken oder Kartons, Bücken, Vorbeugen, unzureichende Hilfsmittel, monotone Bewegungsabläufe.

Biologische Risiken

  • Bei Kontakt mit kontaminierter Wäsche (z. B. Körperflüssigkeiten, Schimmelbefall), mögliche Infektionen oder allergische Reaktionen.

  • Fehlende PSA (Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz) im Umgang mit verschmutzter Wäsche.

Rutsch- und Stolpergefahr

  • Nässe oder feuchte Böden (z. B. ausgelaufener Waschsack, Kondensat), herumliegende Wäscheteile oder Folien.

  • Lose Kabel an Wäscheautomaten.

Mechanische Gefahren an Automaten

  • Einzugstellen bei Trommelautomaten, Quetschungen beim Einwurf- bzw. Auswurffach, defekte Klappen oder Türen.

  • Elektrische Gefahren (Mangelnde Abschaltung bei Wartung).

Fehlende Koordination mit externen Wäschereien

  • Unklare Abholzeiten führen zu Stau und Überfüllung von Sammelstellen.

  • Behälterlogistik: ungeeignete Rollcontainer, defekte Räder => Unfallrisiko.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

  • Basisvorschrift für Arbeitssicherheit, beschreibt das Prinzip der Gefährdungsermittlung und Sicherheitsmaßnahmen.

DGUV Information 203-071 „Sichere Wäscheversorgung

  • Enthält ggf. branchenspezifische Hinweise zum Umgang mit (kontaminierter) Wäsche, Transport, Lagerung.

DIN EN 14065 (Textilien – Biokontamination)

  • Relevanz bei externer Wäscherei: Regelt Hygiene-Managementsysteme in Wäscheaufbereitungsprozessen.

ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten)

  • z. B. ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung), ASR A1.8 (Verkehrswege), ASR A3.4 (Beleuchtung), falls relevant in Ausgabestellen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Falls Wäscheautomaten oder -maschinen als Arbeitsmittel gelten, sind Prüfplichten und sichere Verwendung gemäß BetrSichV zu gewährleisten.

Erfassen der Prozesse

  • Welche Wäschearten (Arbeitskleidung, Bettwäsche, OP-Wäsche etc.)? Wer ist verantwortlich für Aus- und Rückgabe, Lagerung, Transport? Wie oft kommen externe Dienstleister?

  • Gibt es Wäscheausgabe- oder Rückgabeautomaten mit RFID-Systemen? Wie ist deren Funktionsweise?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Ergonomische (Heben, Tragen, Bücken), biologische (kontaminierte Wäsche, Schimmel), mechanische (Automatenteile), elektrische (Automaten), Rutschgefahr (nasse Böden), organisatorische (Stoßzeiten).

  • Berücksichtigung verschiedener Bereiche: Sammel-/Entsorgungsstellen für Schmutzwäsche, Ausgabezonen für saubere Wäsche.

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Ausreichende Hilfsmittel (z. B. Rollcontainer, Hub- oder Liftsysteme), rutschfeste Böden, ergonomische Automatengestaltung, Absicherungen bei beweglichen Teilen.

  • Organisatorisch: Klare Trennung von sauberer und schmutziger Wäsche, zeitliche Taktung (Peak-Management), Koordination mit externem Dienstleister (Abhol- und Liefertermine), festgelegte Verantwortlichkeiten.

  • Personell: Unterweisung zu korrektem Heben/Tragen, PSA (Schutzhandschuhe bei schmutziger Wäsche), Hygieneschulung (Händehygiene, ggf. Masken).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: GBU schriftlich oder elektronisch. Wer hat sie durchgeführt, welche Gefahren und Maßnahmen wurden identifiziert?

  • Anpassen bei Prozessänderungen (neue Automaten, externe Dienstleisterwechsel).

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig (z. B. jährlich) oder bei Vorkommnissen (Unfällen, Beschwerden, Neuerungen).

  • Evtl. Abstimmung mit Hygiene-, Sicherheits- oder Gesundheitsbeauftragten bei sensiblen Branchen.

Zwei-Zonen-Prinzip (sauber vs. schmutzig)

  • In vielen Branchen (Krankenhaus, Lebensmittel) ist eine räumliche und organisatorische Trennung von sauberer und verschmutzter Wäsche essentiell. Dadurch verringert man Infektionsrisiken.

  • Ggf. Einbahnstraßenprinzip (Schmutzwäsche rein, saubere Wäsche raus).

Automatisierte Systeme

  • Wäscheausgabe- und Rückgabeautomaten müssen sicher konstruiert sein (Not-Aus, Vermeidung von Quetschstellen). Personal sollte ein Notfall-Handbuch haben (z. B. bei Blockade oder Stromausfall).

Externer Dienstleister

  • Fremdfirmenmanagement: Klare Verträge, wer stellt PSA, wer schult Personal, welche Hygieneanforderungen gelten, wie oft erfolgt Abholung/Lieferung.

  • Entsorgungswege für Verpackungen oder Folien nicht vergessen.

Schichtübergaben und Stoßzeiten

  • In Betrieben mit Schichtsystem kann es an den Ausgabestellen zu Warteschlangen kommen → Stress, Gedränge, Rutschgefahr durch herumliegende Wäsche.

  • Empfehlung: Zeitversetzt anfangen lassen, alternative Ausgabepunkte oder mehr Automaten bereitstellen.

Ergonomie und PSA

  • Sicherheitsschuhe (vermeiden Rutsch-, Quetschunfälle), rutschfester Boden, ggf. Handschuhe für verunreinigte Wäsche.

  • Schulung in rückenschonenden Arbeitstechniken, z. B. Bücken aus den Knien, Lastverteilung, kurze Transportwege.